Wann kann ich mit den bestellten Dokumenten rechnen?

Das angegebene Lieferdatum ist überschritten und/oder Sie haben eine Mail erhalten, die Sie über die Verzögerung Ihrer bestellten Dokumente informiert?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die angegebenen Liefertermine nur Schätzwerte sind und die Bearbeitungszeiten immer abhängig vom aktuellen Arbeitsaufkommen in der zuständigen Behörde ist. Die voraussichtlichen Lieferzeiten finden Sie hier.

Keine Sorge, wir haben Ihre Bestellung im Blick und es werden nach Ablauf der angegebenen Lieferzeiten automatisch Erinnerungen an die Behörden verschickt und um die zeitnahe Bearbeitung des Auftrages gebeten. 

Sobald wir neue Informationen zum Stand Ihrer Bestellung bekommen, werden wir Sie umgehend per Mail darüber informieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur wenig Einfluss auf die Bearbeitungsdauer in den Behörden haben.

Grundbuchauszüge und Liegenschaftskarten können in vielen Bundesländern mittlerweile innerhalb von 24 Stunden bereitgestellt werden, sofern die Vollmacht des Eigentümers eine Klausel zur Einwilligung des Online-Grundbuchverfahrens enthält. Genauere Informationen zu dieser Klausel finden Sie hier.

Sobald die Unterlagen in Ihrem Auftrag für Sie bereit liegen, werden Sie – wie gewohnt – von uns per Mail über die Fertigstellung informiert.