Wozu werden zwei Vollmachten benötigt und was muss enthalten sein?

Für die Beantragung von Behördenauskünften werden in der Regel zwei Vollmachten benötigt. Ausnahmen sind dabei die Liegenschaftskarte, hier wird keine Vollmacht benötigt.

Die Vollmachten müssen bestimmte Kriterien erfüllen, damit diese von den Behörden akzeptiert werden und die Bearbeitung der Bestellung problemlos erfolgen kann.

Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte je Vollmacht aufgeführt.

Eine Mustervollmacht finden Sie hier.

  • Vor- und Nachname, ggf. Geburtsname, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort der Eigentümer:innen
  • Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gemarkung und Grundbuchblatt des Objektes
  • Vollmacht zur Einsicht sämtlicher Unterlagen (Konkret: Altlasten, Baulasten, Grundbuch (inkl. Abrufe über das elektronische Grundbuchonlineabrufverfahren gemäß § 133 GBO), Denkmalschutz, Liegenschaftskataster, planungsrechtliche und städtebauliche Belange, Bebauungsplan, Vorkaufsrecht, Kampfmittelauskunft, Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen, (Anliegerbescheinigung), Städtebaulicher Vertrag, Grenzbescheinigung, Bauakten etc.
  • Genehmigung der Übertragung der Vollmacht auf Dritte: “Der Unterbevollmächtigte ist berechtigt, im Rahmen der ihm hiermit eingeräumten Befugnisse wiederum ganz oder teilweise Untervollmacht zu erteilen.”
  • zeitlich unbefristet
  • in Vertriebsvereinbarungen, müssen zwingend Grundbuchonlineabrufverfahren, Vollmachtsübertragung an Dritte benannt werden 
  • Hinweis auf Widerruf

Eine Mustervollmacht finden Sie hier.

  • Unternehmensname, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
  • vertreten durch (Name, Vorname)
  • agiert nachweislich des beigefügten Maklervertrages / der beigefügten Vollmacht im Namen des Eigentümers / Käufers und ist befugt, Behördenabfragen zu tätigen. Im Rahmen dessen erteilt die Unternehmensname der nachstehenden Unternehmung: 

DocEstate GmbH 

c/o Digitales Gründerzentrum 

Werkstraße 2 in 63739 Aschaffenburg 

eingetragen im AG Aschaffenburg unter der HRB 15312 

sowie allen verbundenen Zweigniederlassungen (derzeit Bonn und Frankfurt) und deren Mitarbeitern Vollmacht zur Anforderung und Einsicht sämtlicher Unterlagen

  • Vollmacht zur Einsicht sämtlicher Unterlage (Konkret: Altlasten, Baulasten, Grundbuch (inkl. Abrufe über das elektronische Grundbuchonlineabrufverfahren gemäß § 133 GBO), Denkmalschutz, Liegenschaftskataster, planungsrechtliche und städtebauliche Belange, Bebauungsplan, Vorkaufsrecht, Kampfmittelauskunft, Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen, (Anliegerbescheinigung), Städtebaulicher Vertrag, Grenzbescheinigung, Bauakten etc.
  • Wichtig ist hierbei der Verweis auf das elektronische Grundbuchonlineabrufverfahren
  • Hinweis auf Widerruf

Eine Generalvollmacht des Unternehmens an unseren Kooperationspartner kann auch im Account hinterlegt werden.