Wozu werden die 1- und 2-Meter-Linie im Grundriss benötigt?

Bei der Wohnflächenberechnung nach WoFlV spielen Dachschrägen eine entscheidende Rolle. Sie führen dazu, dass Teile des Raums, welche unter diesen liegen, von der Wohnfläche abgezogen werden müssen.

Flächen, bei denen die Raumhöhe maximal ein Meter beträgt, sind grundsätzlich von der Wohnfläche abzuziehen. Alle Flächen, welche eine Raumhöhe von einem Meter bis zu zwei Meter aufweisen, werden zu 50 % der Wohnfläche hinzugerechnet. Alle Flächen, welche eine Raumhöhe von über zwei Metern haben, gelten wie normale Wohnräume und werden zu 100 % der Wohnfläche hinzugerechnet.