Wird die Wohnflächenberechnung nach DIN-Norm 277 oder WoFIV erstellt?

Wir erstellen Wohnflächenberechnungen nach der aktuellen Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung ist die verbreitetste Berechnung. Hierbei werden die Grundflächen der tatsächlich zu Wohnzwecken zu nutzenden Räume und Bereiche wie zum Beispiel ein Balkon addiert. Abgezogen werden dann Teile, die nur eingeschränkt nutzbar sind. Beispiele hierfür sind Terrassen und Balkone. Diese Bereiche können wetterbedingt mal mehr und mal weniger genutzt werden und werden deshalb entsprechend nur  25 bis 50 % zur Wohnfläche gezählt. Abstriche werden ebenfalls bei Dachschrägen gemacht. Da diese nur teilweise zu nutzen sind, kann hier sogar bis zu 100 % der Grundfläche unter Dachschrägen abgezogen werden.