Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMOGENT GmbH

für Privatkunden | den B2C-Bereich

Präambel

Die IMOGENT GmbH, Technologiepark 8, 33100 Paderborn („IMOGENT“) ist ein Technologie- und Dienstleistungsanbieter und -vermittler zur Visualisierung und Bemaßung von Immobilien und Immobilien-ähnlichen Einrichtungen sowie für die Vermittlung von Services und Technologien mit Immobilienbezug. Die durchgeführten Leistungen zielen darauf ab, Anschauungsmaterialien, Informationen und Dokumente zur visuellen Darstellung, technischen Aufbereitung oder Vermarktung der Immobilie zu erstellen. Zur Auftragserfüllung werden ausschließlich externe Dienstleister hinzugezogen. Ferner werden teils bemaßte Grundrisse von Immobilien erzeugt, sowie äußerliche Vermessungen durchgeführt. Die angebotenen Bemaßungen erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Abweichungen sind daher möglich und zu beachten. Es gibt gegenüber IMOGENT keinen Anspruch auf Folgeschäden, welche durch fehlerhafte Bemaßungen erzeugt wurden. Es werden zusätzlich rein digitale visuelle Aufbereitungen von Immobilien durchgeführt. Auch diese Leistungen werden durch externe Dienstleister erstellt. Die visuelle Aufbereitung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit sondern dient lediglich der besseren räumlichen Vorstellung. Sie stellt daher keine Grundlage für eine tatsächliche bauliche Umsetzung dar. Jeglicher Anspruch auf Schadenersatz, der sich aus einer abweichenden Umsetzung oder anderen Umständen ergibt, ist ausgeschlossen.

Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Lieferungen und Zahlungen sowie für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und IMOGENT. Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, sowie ergänzende Absprachen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch IMOGENT. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB von IMOGENT an. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Preise
  1. Sämtliche Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. IMOGENT kann bis zu 50% der vereinbarten Summe im Voraus verlangen. Bei Leistungen bis zu einem Wert von 1000€ können 100% der vereinbarten Summe im Voraus verlangt werden.
  3. Werden fest gebuchte Leistungen nicht wahrgenommen ist IMOGENT berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu verlangen. Dem Kunden ist steht es frei, gegenüber IMOGENT einen niedrigeren Schaden geltend zu machen, der dann zur Anwendung kommen kann.
  4. Neuverhandlungen über den Preis sind vorbehalten, sollten diese durch unzureichende oder unvollständige Informationen des Auftraggebers den Arbeitsaufwand zur Leistungserbringung erheblich erhöhen.
  5. Werden während der Auftragsausführung weitere Leistungen verlangt, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, so werden diese nach den normal üblichen Sätzen von IMOGENT berechnet.
  6. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf das von IMOGENT genannte Konto zu überweisen. 
  7. Die Angebotspreise gelten vom Tage des Angebotes 30 Tage lang. 
  8. Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Rechnungsbetrages nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
Angebot und Vertragsschluss
  1. Falls keine bestimmte Bindungsdauer vorgesehen ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
  2. IMOGENT behält sich vor, den Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen.
Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis behält sich IMOGENT das Eigentum, auch geistiges Eigentum wie Urheber- und Nutzungsrechte, an jeglichem Bild- und Videomaterial sowie aller verarbeiteten Ergebnisse und Produktionsmaterialien vor. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.

Urheberrecht
  1. Das Urheberrecht an von IMOGENT hergestelltem oder eingebrachtem Bildmaterial liegt bei IMOGENT bzw. dem ausführenden externen Dienstleister. Das Urheberrecht an vom Auftraggeber hergestelltem oder eingebrachtem Bildmaterial liegt bei diesem.
  2. Die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte der verwendeten Bildmaterialien nach Nr. 1 Satz 1 gehen mit Ausnahme des nachfolgenden Punktes nach Zahlungseingang an den Auftraggeber über.
  3. IMOGENT behält sich das Recht vor, das erstellte Bild- und Tonmaterial in allen Medien zur Eigendarstellung zu nutzen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
  4. Der Auftraggeber erklärt, dass durch die Überlassung von Bild-, Ton- und Schriftmaterial keine Rechte Dritter verletzt werden. IMOGENT wird von Ansprüchen Dritter, die durch Urheberrechtsverletzungen des zu bearbeitenden Materials entstehen sollten, freigestellt. 
  5. IMOGENT untersagt die Vervielfältigungen aller von IMOGENT hergestellten Medien soweit diese nicht dem Zweck des Vertrags entsprechen sowie die Unkenntlichmachung der Urheberschaft. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
Pflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen bzw. Rechte seitens Dritter verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er IMOGENT von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzung der Hinweispflicht entsteht.
  2. Die bei Vervielfältigung eventuell anfallenden GEMA-Gebühren hat allein der Auftraggeber zu tragen. Ihm ist bekannt, dass IMOGENT zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommen wird.
Datenschutz
  1. IMOGENT verpflichtet sich, die ihr überlassenen Daten vertraulich zu behandeln sowie alle Sachverhalte und Informationen, die ihr durch das Geschäftsverhältnis bekannt werden, geheim zu halten, sofern es sich nicht um allgemein bekannte oder zugängliche Informationen handelt. Name, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers werden von IMOGENT ausschließlich zum internen Gebrauch und zur Weitergabe an die von IMOGENT ausgewählten externen Dienstleister gespeichert und ansonsten nicht an Dritte weitergegeben.
  2. IMOGENT haftet nicht für Daten und Dokumente des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.
Einschränkung der Haftung
  1. IMOGENT ist bei der Auftragserfüllung auf Informationen des Eigentümers oder Kunden/Auftraggebers angewiesen. Diese Informationen werden vom Kunden/Auftraggeber an die IMOGENT GmbH weitergegeben und nicht mehr geprüft. Sie werden unverändert verarbeitet. Eine Überprüfung ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Für diese Informationen übernimmt IMOGENT daher keine Haftung. Falls der Auftraggeber IMOGENT anweist, Informationen von einer dritten Person einzuholen (bspw. Eigentümer), werden diese ebenfalls nicht durch IMOGENT geprüft. Für eine Prüfung solcher Informationen ist ebenfalls der Auftraggeber verantwortlich. Sind die Daten, die der Auftraggeber oder eine andere involvierte Partei für die Auftragserfüllung geliefert hat, fehlerhaft, haftet die IMOGENT GmbH nicht für den Inhalt der Ergebnisse des Auftrags, als diese auf diesen Daten beruhen. Die IMOGENT GmbH haftet ferner nicht für die inhaltliche Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der vom Auftraggeber oder einer anderen involvierten Partei übermittelten Daten.
  2. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von IMOGENT, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf die vorhersehbaren, typischen Schäden begrenzt.
  3. Reklamationen müssen vom Auftraggeber innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Lieferung geltend gemacht werden. IMOGENT ist nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt.
  4. Das Recht auf Einstellung oder Minderung der Zahlung besteht nicht, sofern die Reklamation aufgrund des Auftraggebers, seinen Mitarbeitern oder seinen Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Personen, die nicht durch IMOGENT beauftragt wurden, verursacht wurde.
  5. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz auf Seite des Auftraggebers, wenn Leistungs- oder Lieferungsverzögerungen infolge höherer Gewalt eingetreten sind.
  6. Für Mängel, die auf Versäumnissen des Auftraggebers bzw. auf unvollständigen, unrichtigen oder unleserlichen Vorlagen beruhen, haftet IMOGENT nicht.
  7. Sollte das zur Bearbeitung an IMOGENT übergeben Ausgangsmaterial des Auftraggebers beschädigt werden, ohne dass ein Verschulden seitens IMOGENT vorliegt, ist IMOGENT nur zum Ersatz des reinen Materialwertes verpflichtet.
Anzuwendendes Recht

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Paderborn vereinbart.

Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung dieses Vertrages ist so auszulegen, dass die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die der ungültigen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte.