Für die Beantragung von Behördenauskünften werden in der Regel zwei Vollmachten benötigt. Ausnahmen sind dabei die Liegenschaftskarte, hier wird keine Vollmacht benötigt.
Die Vollmachten müssen bestimmte Kriterien erfüllen, damit diese von den Behörden akzeptiert werden und die Bearbeitung der Bestellung problemlos erfolgen kann.
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte je Vollmacht aufgeführt.
Eine Mustervollmacht finden Sie hier.
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eingetragen im AG Aschaffenburg unter der HRB 15312
sowie allen verbundenen Zweigniederlassungen (derzeit Bonn und Frankfurt) und deren Mitarbeitern Vollmacht zur Anforderung und Einsicht sämtlicher Unterlagen
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